Weitere Tipps

Vorteile für alle

Die Einführung des Jugendlohns soll für Eltern und Kinder einen spürbaren Vorteil bringen. Die Veränderungen müssen deutlich und auch symbolisch für den Schritt ins Erwachsenenalter sein.


Ernst nehmen ist wichtig

Das Kind muss erleben, dass es ernst genommen wird und die geplanten Veränderungen ihm in Bezug auf Handlungsspielräume und Würde Vorteile bringen.


Kostenintensive Hobbys, Musik- oder Sportstunden

Einige Ausnahmen wie z.B. kostenintensive Hobbys, Musik- oder Sportstunden, die den Eltern wichtig sind, können von den Eltern subventioniert, statt in den Jugendlohn eingerechnet werden - es ist von Vorteil, wenn die Jugendlichen einen gewissen Prozentsatz aus dem eigenen Budget bezahlen. Wird die Beschäftigung aufgegeben, entsteht kein Anspruch der Jugendlichen auf das Geld.


Buchführen – ja, nein

Zeigen Sie dem Kind eventuell eine einfache Buchhaltung oder eine Budget-App (z.B. der Budgetberatung.ch, Caritas My Money, K-Tipp). 

Wie viel Übersicht ist nebst dem Bankauszug notwendig?

Empfehlung: Anträge auf Erhöhung des Jugendlohns haben mehr Chancen, wenn das Kind ihn mit einer Buchhaltung begründen und belegen kann (z.B. extremer Wachstumsschub).


Prepaid-Kreditkarte für Internetkäufe

Für Internet-Käufe ist die Anschaffung einer Prepaid-Kreditkarte empfehlenswert. Mit einer Prepaid-Kreditkarte kann man im Internet einkaufen oder Lieder herunterladen, aber nur, wenn Geld auf der Karte ist. Es kann nicht Geld ausgegeben werden, das nicht vorhanden ist.


Geld für Freizeit – Notwendiges – Investitionen

Besprechen Sie mit dem Kind den Unterschied zwischen Ausgaben für Freizeit, notwendigen Anschaffungen (Kleider, Winterjacke) und langfristige Investitionen für grössere Anschaffungen (z.B. Velokauf).

Wenn Sie grössere Investitionen wie ein neues Velo, Snowboard oder andere Sportartikel einrechnen, lohnt es sich eventuell, wenn das Kind diesen Betrag auf einem separaten Sparkonto anspart.


Jugendlohn und Mutter-/Vaterlohn

Es ist von Vorteil, wenn nicht nur die Kinder, sondern auch die Eltern je einzeln über Geld verfügen, das unabhängig vom Haushaltungsgeld ist und über das dem Partner resp. der Partnerin keine Rechenschaft zu leisten ist.


Nebenjobs

Reicht das Geld nicht oder steigen die Konsumwünsche, beraten Sie ihr Kind, wie es mit Babysitten, Botengängen für die betagte Nachbarin oder zusätzliche Mithilfe im Haushalt das fehlende Geld erarbeiten könnte.


Die Konsumwünsche steigen

Nicht alle Konsumwünsche müssen von den Eltern finanziert werden. Steigen die Konsumwünsche, braucht ihr Kind vielleicht einen Nebenjob, wie Babysitten, Botengänge für die betagte Nachbarin. Zusätzlicher Verdienst im Rahmen der Familie soll nur in Ausnahmefällen und für Tätigkeiten klar ausserhalb des normalen Rahmens gewährt werden und nur, wenn es eine klare Entlastung für die Familie ist und sauber ausgeführt wird.


Jugendlohn und Nebenjob/ Lehrlingslohn

Spätestens vor Aufnahme eines grösseren Nebenjobs oder vor Abschluss der obligatorischen Schulzeit sollte geregelt werden, ab welchem Einkommen der Jugendlichen der Jugendlohn gekürzt wird, zusätzliche Kosten wie z.B. die Krankenkassenprämie vom Jugendlichen selbst getragen werden und ab welchem Einkommen ein Beitrag an Kost und Logis zu leisten ist.

Mit Jugendlohn sind die Jugendlichen optimal auf die Einteilung des Lehrlingslohns vorbereitet. Kommt ihr Kind in die Lehre, wird geregelt, wofür die Eltern weiterhin aufkommen und was vom Jugendlohn bezahlt wird. Zusätzliche Ausgaben wie auswärtige Verpflegung, Fahrkosten für den Arbeitsweg, Krankenkassenprämie etc. sind zu berücksichtigen.

Besucht das Kind eine weiterführende Schule, wird der Jugendlohn überprüft und weitergeführt.